Lehrerausbildung
Praktische Fahrausbildung
Die praktische Ausbildung der Ballonfluglehrer führen wir auf unserem 3000-cbm-Ausbildungsballon durch. Vorgeschrieben sind nach einer Testfahrt mindestens drei Fahrstunden. Dabei muss ein sehr umfangreiches Programm absolviert werden, das in dieser Zeit kaum zu bewältigen ist. Die Lehrer-Fahrausbildung endet mit der praktischen Prüfung. Danach kann der Junglehrer mit der Ausbildung von Schülern beginnen, er hat in der Anfangszeit aber noch nicht alle Rechte, hat also noch eine „Lehrzeit“ zu absolvieren.
Testfahrt
Quasi als Aufnahmeprüfung macht der Fluglehreranwärter eine Testfahrt mit einem Fluglehrerausbilder. Dieser prüft, ob der Anwärter bereits in der Lage ist, andere auszubilden, oder ob er besser vorher selbst noch einiges lernen sollte. Dabei wird auch das Theoriewissen stichprobenartig im Fachgespräch oder durch einen schriftlichen Test geprüft. Weitere Teilnahmevoraussetzungen finden Sie unter der "Theorieausbildung zum Ballonlehrer".
Lehrer-Ausbildungsfahrten
Der praktische Teil der Lehrerausbildung wird nicht im geschlossenen Lehrgang, sondern in Einzelabsprache durchgeführt. Der Beginn und die ersten Fahrten können schon vor dem Theorieteil liegen; abgeschlossen wird die Ausbildung aber erst nach der theoretischen Prüfung. Wir arbeiten meist in unserem bewährten Zeit-Schüler-System: Der Lehrerausbilder fährt mit zwei Anwärtern, die im Wechsel die Rolle des Lehrers und die des Schülers übernehmen. Da auch der Anwärter in der Schülerrolle mitlernt, verdoppelt sich de facto die Ausbildungszeit. Dennoch ist es meist notwendig, pro Anwärter mehr als drei Ausbildungsstunden in der Lehrerrolle zu fahren, um das gesamte Programm zu bewältigen. Ergänzend führen wir, wenn möglich, Ausbildungsfahrten in der Kombination Lehrerausbilder – Lehreranwärter – echter Schüler durch.
Die praktische Prüfung
Eingeschränkte Rechte
Nach bestandener Prüfung kann der Fluglehrer sofort in einer Ballonfahrerschule (ATO) eingesetzt werden. Er wird dabei zunächst der Aufsicht eines erfahrenen Lehrers unterstellt und darf noch keinen Auftrag zur Alleinfahrt eines Flugschülers erteilen. Diese Einschränkung entfällt, sobald er das gesamte Ausbildungsprogramm zur BPL-Ausbildung einmal als Lehrer absolviert hat, mindestens aber 15 Ausbildungsstunden oder 50 Starts.
