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Lehrerausbildung
Theorie zum Ballonlehrer

Lehrgänge zum Ballonfluglehrer führen wir in unregelmäßigen Abständen durch und kündigen sie hier und in der Fachpresse an. Durch die Einführung des EU-Luftrechts wurde die Lehrerausbildung grundlegend neu geregelt. Wir haben nach neuem recht bereits Lehrgangserfahrung.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Anwärter muss nach EU-Luftrecht mindestens 75 Stunden als verantwortlicher Ballonführer nachweisen, davon mindestens 15 in der Ballonklasse (Heißluft oder Gas), in der er die Lehrberechtigung anstrebt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, erheblich mehr praktische Erfahrung mitzubringen, um den Erfolg des Lehrgangs zu sichern. Vor Lehrgangsbeginn sind eine Testfahrt und ein Theorietest zu bestehen.

Ausbildungsumfang

Für die Theorieausbildung der Lehrer sind die gleichen neun Fächer vorgeschrieben wie für die Grundausbildung. Dabei geht es aber nicht nur um das Wissen, sondern auch um Ihre Fähigkeit, dieses Wissen anderen zu vermitteln. Als zusätzliches Fach kommt die Theorie des Lernens und Lehrens hinzu. Ein Kernelement des Lehrgangs ist die selbstständige Ausarbeitung einer Lehrprobe und deren Durchführung im Unterricht.

Lehrgangsplan

Die pädagogische Ausbildung führen wir größtenteils in Zusammenarbeit mit der Segelflugschule Oerlinghausen im Rahmen der dortigen Segelfluglehrerausbildung durch. Im zweiten Lehrgangsteil adaptieren wir die Fahrausbildung auf die Ballonfahrerausbildung und vertiefen sie. Dazu werden zwei Wochenenden benötigt. Der Hauptteil des Lehrgangs findet parallel zu einem Kompaktlehrgang für Ballonschüler statt. Dabei wird das Theoriewissen vertieft, und die Lehrproben laufen im echten Unterricht mit „Ballonschülern“.
 
1. Theoretische Flug­lehrer­ausbildung Teil 1    

  • 1.1 Theorie des Lehrens und Lernens, Grundlagen = 12,5h
  • 1.2 Pädagogik und Systematik = 11,5h
  • 1.3  Besprechung der Flugübungen = 8,0h
      - der theoretischen Ausbildung (incl. Vorbereitung der Lehrprobe)
      - der praktischen Ausbildung 
  • 1.4  Durchführung und Besprechung der Lehrproben = 8,0h

2. Theoretische Flug­lehrer­ausbildung Teil 2     

  • 2.1  Meteorologie = 20,5h
  • 2.2  Navigation = 9,5h
  • 2.3  Luftrecht =13,5h
  •  2.4  Kommunikation = 4,5h
  • 2.5  Grundlagen des Fliegens = 4,5h
  • 2.6  Luftfahrzeugkunde = 9,0h
  • 2.7  Flugleistung /Flugplanung = 4,5h
  • 2.8  Betriebliche Verfahren = 4,5h
  • 2.9  Menschliches Leistungsvermögen = 4,5h

Gesamtstunden: 115,0h

Die Lehrerprüfung

Die Theorieprüfung besteht aus zwei Teilen.
 
Die Theorie des Lernens und Lehrens wird in Langschriftform schriftlich geprüft. Zur Vorbereitung gibt es keinen veröffentlichten Fragenkatalog. Die anderen Theoriefächer werden mündlich geprüft. Dabei müssen Sie als Prüfling vor allem zeigen, dass Sie den Stoff so gut beherrschen, dass Sie ihn in freier Rede darstellen können.
 
Im zweiten Teil werden die Lehrproben durchgeführt.
 
Die Ergebnisse werden jeweils sofort mitgeteilt. Nach bestandener Theorieprüfung können Sie die praktische Lehrerprüfung ablegen.

Die nächsten Termine

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