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LAPL(B) & BLP Theoretische Kompaktlehrgänge

Die Theorieausbildung und -Prüfung zum Ballonfahrer mit LAPL(B) oder BPL sind identisch. Zum Unterschied beider Scheine siehe hier. Unsere Theorielehrgänge stehen Ihnen auch dann offen, wenn Sie im heimatlichen Verein oder in einer anderen Ballonschule praktisch ausgebildet werden. 

Ausbildungsumfang

Der Gesetzgeber schreibt einen genauen Stoffplan in neun Fächern vor:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Grundlagen des Fliegens (Aerostatik, Aerodynamik)
  • Kommunikation (Flugfunk)
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Menschliches Leistungsvermögen 

Diesen Stoffplan setzen wir in unserem Lehrgangsplan um. Er ist zugleich Basis für die anschließend abzulegende behördliche Prüfung. Die Prüfungsaufgaben werden aus einem öffentlich zugänglichen Fragenkatalog ausgewählt. 

Lehrgangsplan

Der Stoffumfang und der Schwierigkeitsgrad der neun Fächer sind sehr unterschiedlich. Es hat sich bewährt, im Lehrgang zunächst die schwierigen Fächer zu unterrichten, damit dafür ausreichend Nacharbeitszeit verfügbar ist. Daraus ergibt sich unser seit vielen Jahren bewährter Unterrichtszeitplan:

Tag Vormittags Nachmittags
Freitag Meteorologie Meteorologie
Samstag Meteorologie Meteorologie
Sonntag Meteorologie Navigation
Montag Navigation Luftrecht
Dienstag Luftrecht Luftrecht
Mittwoch unterrichtsfrei
Donnerstag Kommunikation Grundlagen (Aerostatik)
Freitag Luftfahrzeugkunde Luftfahrzeugkunde
Samstag Flugleistung, Flugplanung Betriebliche Verfahren
Sonntag Menschl. Leistungsvermögen frei
Unterrichtszeiten 08:15 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr (Pausen nach Bedarf)
  erster Tag - Beginn um 10:00 Uhr
  letzter Tag - Ende um 12:30 Uhr

Hintergrundinformationen

Wie läuft der Unterricht ab?

Wir unterrichten nicht nach dem Fragenkatalog, sondern nach einem sachlich und methodisch sinnvollen Unterrichtsaufbau, unter Verwendung üblicher Hilfsmittel wie Overhead- und Digitalprojektion. In einigen Fächern werden Unterrichtsmaterialien ausgehändigt. Überwiegend beziehen wir uns auf die empfohlenen Lehrbücher. Nur im Fach Luftrecht wird ausschließlich mit ausgehändigtem Lehrmaterial gearbeitet.
 
Der Prüfungsfragenkatalog wird mit Ausnahme einiger Beispielaufgaben im Unterricht grundsätzlich nicht behandelt. Wir erwarten jedoch, dass Sie die durchgenommenen Fächer abends anhand des Katalogs nacharbeiten. Probleme, die dabei auftreten, werden natürlich gemeinsam gelöst.
 
Der Unterricht ist sehr intensiv und anstrengend. Wir wissen aber aus Erfahrung, dass wir dies unseren hoch motivierten Schülern zumuten können. Unsere Lehrgangserfolge bestätigen das seit Jahrzehnten. Gemeinsames Lernen am Abend und die volle zeitliche Inanspruchnahme lassen eine Klausuratmosphäre entstehen, die zu optimalem Lernerfolg führt.

Vorbereitung auf den Lehrgang

Wir erwarten nicht, dass Sie bestimmte Wissensgebiete vor Lehrgangsbeginn komplett durchgearbeitet und gelernt haben. Allerdings sollten Sie auch nicht völlig ahnungslos zu uns kommen. Bitte beschäftigen Sie sich also vorab bereits mit dem Stoff der empfohlenen Lehrbücher, auch wenn Sie nicht alles dort sofort verstehen. 
 
Den Fragenkatalog sollten Sie vor dem Lehrgang nicht durcharbeiten, weil das verwirrend sein kann. Ein bisschen hineinzuschauen schadet aber nicht.

Das Funksprechzeugnis

Für den Erwerb der Ballonfahrerlizenz ist das Flugfunkzeugnis BZF 1 (deutsch) oder BZF 2 (englisch) nicht vorgeschrieben, sofern bestimmte Lufträume in der Umgebung von Großflughäfen gemieden werden. Wir empfehlen dennoch dringend, dieses Zeugnis zu erwerben – möglichst vor Besuch unseres Theorielehrgangs. Es gibt dazu zahlreiche Angebote, z. B. bei den Flugvereinen und Flugschulen an den Flugplätzen Ihrer Heimatregion. Das Flugfunkzeugnis ist nicht ballonspezifisch und kann deswegen über jede Flugschule erworben werden.
 
Der Ballonfahrer nimmt außerhalb der kritischen Lufträume in Flughafenumgebung auch ohne BZF am Flugfunkverkehr teil. Deswegen wird das dazu notwendige Wissen im Fach „Kommunikation“ unterrichtet und geprüft. Unterricht und Prüfung entfallen, wenn das BZF vorgelegt wird.

Inhaber anderer Luftfahrerscheine

Inhaber anderer gültiger Luftfahrerscheine müssen nur am Unterricht in den ballonspezifischen Fächern teilnehmen und werden nur in diesen Fächern geprüft:

  • Grundlagen (Aerostatik, Aerodynamik)
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Navigation 

Die Navigation kann für erfahrene Flieger verkürzt abgehandelt werden. Die anderen Fächer werden in der zweiten Wochenhälfte kompakt unterrichtet.
 
Für Inhaber von Luftsportgerätelizenzen (Fallschirm, Hängegleiter, UL, Gleitschirm) gilt diese Erleichterung nicht, da deren Lizenz nicht nach EU-Recht geregelt ist.

Die Theorieprüfung

Die Theorieprüfung findet in der Regel am Montag nach Lehrgangsende in den Räumen der Bezirksregierung in Münster statt. Teilnehmer, die in anderen Bundesländern oder dem Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf praktisch ausgebildet werden, nehmen diese Gelegenheit meist ebenfalls wahr. Es ist jedoch auch möglich, sich bei der für die heimatliche Vereins-Ballonschule zuständigen Behörde zur Prüfung anzumelden.
 
Die Prüfung erfolgt am Computer nach dem Multiple-Choice-System anhand des veröffentlichten Fragenkatalogs. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt. Das Ergebnis wird sofort mitgeteilt.
 
Die Unterteilung in mehrere Termine, bei denen jeweils nur einige Fächer geprüft werden, ist möglich, wird von uns aber nicht empfohlen. Wer sich noch nicht Prüfungsreif fühlt, kann sich für einen späteren Termin anmelden, um nach lernen zu können.
Wer einzelne Fächer nicht besteht, kann eine Nachprüfung machen, jedoch nicht beliebig oft. Spätestens 24 Monate nach Bestehen der Theorieprüfung müssen Sie auch die praktische Prüfung bestanden haben.

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