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CAMO-Lufttüchtigkeit
Zertifizierte Betreuung für die Lufttüchtigkeit Ihrer Ballone

Wir sind nach EU-Recht vom Luft­fahrt­bundes­amt (LBA) anerkannt unter DE.MF.0531 als Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO, deutsch: Unter­nehmen zur Führung der Auf­rechter­halt­ung der Luft­tüchtig­keit) und erfüllen in diesem Rahmen folgende Aufgaben:

Jahresnachprüfung zur Feststellung der Lufttüchtigkeit

Für jedes Luftfahrzeug muss jährlich die Lufttüchtigkeit überprüft und bescheinigt werden. Dazu wird die Ballonhülle aufgeblasen, Korb und Brenner werden aufgebaut und alle Bauteile und Funktionen werden getestet und gründlich untersucht.
 
Die Nachprüfung wird dokumentiert, und wir stellen das Airworthiness Review Certificate (ARC) aus, die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit. Es wird zusammen mit der Prüfdokumentation sofort ausgehändigt und dem LBA gemeldet. Stellen wir Mängel fest, leiten wir deren Behebung ein. In der Regel kann unsere Instandhaltung die Mängel sofort beheben.
 
Die Prüfung erfolgt in der Regel in unserer Prüfhalle.
Großhüllen prüfen wir in einer Vielzweckhalle in wenigen Kilometern Entfernung. Wir sind bei den Hüllenprüfungen also unabhängig vom Wetter. Sind mehrere Ballone zu prüfen, kommen wir gerne zu Ihnen und prüfen vor Ort. Wenn Ihnen eine Halle zur Verfügung steht, ist das gut. Andernfalls ist bei der Terminabsprache das Wetter zu beachten. Die Fahrtkosten werden berechnet. Stellen wir Mängel fest, bieten wir an, die Geräte in unsere Werkstatt zu bringen.
 
Die Prüfung kann 90 Tage vor Ablauf des ARC erfolgen, ohne das Ablaufdatum zu ändern. Machen Sie davon Gebrauch, um nicht in Termin­not zu geraten. Ohne gültiges ARC darf der Ballon nicht betrieben werden.

Überwachung der Lufttüchtigkeit mit CAMO-Vertrag

Besteht ein CAMO-Vertrag, so überwachen wir die Einhaltung anstehender Termine, z. B. für die TÜV-Prüfung der Gasflaschen, den Austausch der Gasschläuche, die 100-Stunden-Kontrolle und die Jahresnachprüfung. Der Halter ist verpflichtet, uns eventuelle Schäden zu melden: Wir sorgen dann dafür, dass die Lufttüchtigkeit überprüft und die Mängel instandgesetzt werden. Umfang und Vorteile dieser Überwachungstätigkeit sind gering. Wir erledigen das meist im Rahmen der Jahresnachprüfungen und berechnen dafür nichts.

Instandhaltungsprogramme IHP

Für jeden Ballon muss nach EU-Vorschrift ein individuelles Instandhaltungsprogramm (IHP) ausgearbeitet und vom Luftfahrtbundesamt genehmigt werden. Wir erledigen das für Sie. Die Genehmigung durch das LBA kann dann entfallen, da wir das Privileg erworben haben, diese Genehmigung rechtsgültig selbst zu erteilen. Das geht schneller und ist billiger als der Weg über das LBA. Bei jeder Wiederzulassung und bei jedem Halterwechsel verliert das IHP seine Gültigkeit. Es ist dann neu zu erstellen und zu genehmigen.

10-Jahres-Prüfung der Gasflaschen (Flaschen-TÜV)

Nach 10 Jahren sind die Gasflaschen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, die deutlich über das Programm der jährlichen Lufttüchtigkeitsprüfung hinausgeht. Dabei sind die Sicherheitsventile zu erneuern. Wir führen diese Prüfungen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord durch. Dazu sammeln wir in der Regel zum Jahreswechsel die Flaschen unserer Kunden ein und erledigen diese Arbeit in der Zeit der Winterruhe. Die Flaschen sollten möglichst leer angeliefert werden.
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